Der Schutz der bei uns lebenden Menschen steht für uns an erster Stelle.

Diese Aufgabe und Verantwortung nehmen wir sehr ernst und bitten um entsprechende Beachtung der vorgegebenen Schutzmaßnahmen, welche wir im Umgang mit der Pandemie zum Schutz aller BewohnerInnen und für Sie als Gäste und BesucherInnen unserer Häuser umsetzen müssen (Niedersächsische Corona-Verordnung).

Wenn Sie uns besuchen, ist der Zutritt weiterhin nur nach vorheriger Anmeldung und mit einem negativen Testergebnis (offizieller Schnelltest max. 24 Stunden, kein Selbsttest) sowie mit einer FFP2-Maske gestattet. Es besteht auf dem gesamten Gelände die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Optional, wird unterschiedlich gehandhabt.

Zur Entlastung unserer KollegInnen, die sich vor allem um die bei uns lebenden Menschen kümmern, möchten wie Sie bitten das Testangebot der Testzentren zu nutzen. Dafür vorab ein großes Dankeschön.