Erweiterte Testpflicht

Mit einer Erweiterung der Testpflicht für Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen sowie Besucher und externe Dritte, verstärkt Niedersachsen den Infektionsschutz in Alten- und Pflegeheimen.

Eine entsprechende Regelung wurde in die Corona­verordnung aufgenommen worden und tritt ab den 25.01.2021 in Kraft.

Laut der Verordnung, müssen Beschäftigte einer Pflegeeinrichtung täglich getestet werden.

BesucherInnen und Externe dürfen eine Pflegeeinrichtung nur mit einem negativen PoC-Antigentest und einer Maske (FFP2/KN95) aufsuchen.