Aber trotzdem gilt:
- Das Hausrecht der Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.
- Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen