Corona-Schutzmaßnahmen sind ausgelaufen

Am 7. April ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen.

Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes.

Aber trotzdem gilt:

  1. Das Hausrecht der Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.
  2. Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen