Die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen

Die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 30. September 2022, geändert durch Verordnung vom 31. Januar 2023, ist mit Wirkung vom 1. März 2023 aufgehoben.

Damit entfallen die letzten landesrechtlich geregelten Corona-Schutzmaßnahmen.

 

Einzig die vom Bund per Infektionsschutzgesetz auferlegte FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen am 7. April aufrechterhalten bleiben.

 

Die bisherige Testpflicht besteht nicht mehr.