Übersicht zu den derzeit geltenden Corona-Regeln in Pflegeheimen

Mit dem Auslaufen der Absonderungsverordnung trat am 2. Februar 2023 auch die niedersächsische Corona-Änderungsverordnung in Kraft.
Diese Verordnung beeinhaltet noch keine Änderungen für Pflegeeinrichtungen.
Daher bleiben weiterhin folgende Regeln bestehen:

Masken- und Testpflicht der Besucher:

Die Einrichtung darf nur mit einer FFP2-Maske und einem negativen Test (aus einem Testzentrum oder vor Ort unter Aufsicht durchgeführt) betreten werden (§ 28 b Abs. 1 Nr. 3 IfSG).
Ausnahme: Begleitung für einen unerheblichen Zeitraum oder Notfalleinsatz (§ 5 Satz 2 CoronaVO).
Aufgrund von Allgemeinverfügungen der selbstständigen Kommunen und Landkreise muss die Einrichtung wie bisher Tests vor Ort anbieten.
Die vorgenannten Regelungen sind von den Einrichtungen durch stichprobenhafte Kontrollen zu überwachen (§ 28 b Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 IfSG).